Elternbrief 2023-24/01

Pieterlen, im August 2023

Liebe Eltern
Liebe Erziehungsberechtigte

Mit viel Elan und einem motivierten Lehrerteam sind wir ins neue Schuljahr gestartet. Während den Sommerferien haben sich die Lehrpersonen gemeinsam weitergebildet und den Teamspirit gestärkt.

Auch die neuen Lehrpersonen durften am ersten Tag einen Goldstift entgegennehmen.
Es ist uns wichtig, den Fokus auf die Ressourcen der Schülerinnen und Schüler zu lenken und vermehrt mit dem Goldstift unterwegs zu sein. Das heisst, das Positive hervorzuheben und sich an dem, was gut läuft zu orientieren und gemeinsam im Rahmen von «Schule neu denken» auch gemeinsame Entwicklungsziele zu stecken.

Wir sind sehr zuversichtlich, dass es uns gelingen wird, auch mit den berufseinsteigenden, (noch) nicht ausgebildeten Personen, den Unterricht in einer guten Qualität sicherstellen zu können. Dies gelingt vor allem auch dank dem grossen Einsatz der bewährten Lehrpersonen in Pieterlen. Diesen gehört ein grosses MERCI!

Wachstumsbedingt haben wir die Struktur der Schulführung angepasst. Der Zyklus 3 hat nun, wie alle anderen Zyklen, eine eigene Schulleitung. Wir heissen Samira Bieri ganz herzlich willkommen und wünschen ihr in ihrer neuen Funktion viel Befriedigung und Spass. Sie erreichen sie unter 032 376 01 98.

Gerne erinnern wir Sie an folgende Punkte und richten Ihre Aufmerksamkeit auf folgende Themen:

Angebot der Schule
Leider können wir den Schnupperkurs Italienisch, die Angebote der Schule Unihockey und Fit and Functional Training mangels Anmeldungen im Schuljahr 2023/24 nicht anbieten. Andere Kurse dürfen wir dafür mehrfach durchführen. Das freut uns sehr. Die genaue Kurseinteilung erhalten die Schülerinnen und Schüler direkt von der Fachlehrkraft.

Kopfläuse
In den Sommerferien wird am häufigsten gereist. Dadurch besteht vermehrt die Gefahr von Läuse- und Nissenbefall. Deshalb fordert die «Läusetante» die Eltern auf, die Haare aller Kinder im nächsten Monat ein- bis zweimal pro Woche gründlich mit der Haarspül-Methode (Lauskamm und Haarspülung) zu überprüfen.
Wenn Sie fündig geworden sind, bitte unbedingt der Klassenlehrkraft melden. Bei Bedarf erhalten Sie das offizielle Merkblatt des Kantons Bern, wenn möglich in Ihrer Sprache. Nur wenn die Behandlung zuverlässig gemacht wird, können wir die Läuse wirksam bekämpfen. Falls Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Verantwortliche für Läuse: Frau Camilla Affolter, Telefon 078 827 80 89.

Teams ersetzt Kaizala
Wie wir Sie bereits informiert haben, stellt Microsoft die Entwicklung und den Unterhalt von Kaizala per Ende August 2023 ein. Microsoft integriert Kaizala in Teams. Unsere digitale Kommunikation mit Ihnen verschiebt sich ebenfalls zu Microsoft Teams. Sie werden – oder haben schon – von der Klassenlehrperson eine Einladung per Mail zur Registrierung in Teams erhalten. Die Microsoft Teams-App kann kostenlos aus dem Internet auf das jeweilige Gerät heruntergeladen und installiert werden. Allfällige Tests und Fragen können Sie am ersten Elternabend klären. Damit wir Sie rasch erreichen und sicherstellen können, dass Sie unsere Nachrichten bekommen, sind wir darauf angewiesen, dass sich alle Eltern mit ihrer Emailadresse registrieren.

Beiträge an Lager und Schulreisen
Twint und QR-Codes sind auf dem Vormarsch. Es ist uns ein Anliegen, die digitalen Zahlungsmöglichkeiten weiter auszubauen. Vor allem auch, weil wir dadurch kein Bargeld mehr in den Schulzimmern haben. Bitte zahlen Sie künftig Beiträge an Lager und Reisen via QR-Code auf dem Elternbrief ein.

E-Trottinette
Auf dem ganzen Schulareal gilt ein Fahrverbot für E-Trottinette.
Wenn E-Trottinette u. a. über Rahmen, Lenkstange, Gabeln und Räder verfügen, die genügend stark gebaut sind, gelten sie nach Art. 18 Bst. b VTS als Leicht-Motorfahrräder. Das sind Fahrzeuge mit höchstens 0,5 kW Motor-leistung, einer ohne menschliche Muskelkraft – also mit reiner Motorleistung – erreichbaren sog. bauart-bedingten Höchstgeschwindigkeit bis 20 km/h sowie einer allfälligen Tretunterstützung, die bis höchstens
25 km/h wirkt.
Es gilt:
• Mindestalter: 14 Jahre
• Führerausweis: 14–16 Jahre: Kat. M; ab 16 Jahren: keinen
• Helm: Nicht erforderlich, aber empfohlen
• Typengenehmigung: Nicht erforderlich
• Kontrollschild: Nicht erforderlich

Krankheit/Unfall
Melden Sie Ihr krankes Kind bitte vor Schulbeginn ab. Bei längerer Krankheit/Unfall kann ein Arztzeugnis eingefordert werden.

Jährliche Kontrolluntersuchung beim Zahnarzt
Wir weisen Sie daraufhin, dass die Zähne Ihres Kindes gestützt auf das Schulzahnpflegereglement und die Schulzahnverordnung der Gemeinde Pieterlen jährlich von einem Zahnarzt untersucht werden müssen.
Die Untersuchungskosten (Befundaufnahme, Pos. 4010 der Zahnarztrechnung) können Sie gegen Vorweisen
der bezahlten Rechnung bei der Finanzverwaltung Pieterlen, Hauptstrasse 6, 2542 Pieterlen zurückverlangen.
Bitte tragen Sie Sorge zu den Zähnen Ihrer Kinder….öppe so

Umgang mit den unterrichtsfreien Halbtagen
• Die Eltern sind berechtigt, ihre Kinder nach vorgängiger Benachrichtigung der Schule, an bis zu fünf Halbtagen pro Schuljahr nicht zur Schule zu schicken.
• Die Halbtage können einzeln oder zusammenhängend bezogen werden; nicht bezogene Halbtage können nicht auf das nächste Schuljahr übertragen werden.
• Der Bezug ist nicht zulässig an Halbtagen, an denen eine schulische Sonderveranstaltung stattfindet oder an denen die Schülerin oder der Schüler einen geplanten Unterrichtsbeitrag leisten muss.
• Die Klassenlehrperson ist spätestens am Vortag über den beabsichtigten Bezug eines Halbtages durch die Eltern zu informieren.
• An Tagen, an denen bereits ein Test angekündigt ist, können keine Halbtage bezogen werden.
• Für das Nacharbeiten des verpassten Unterrichtsstoffes sind die Eltern bzw. die Schülerinnen und Schüler selbst verantwortlich.

Freistellung vom Unterricht
Die Freistellung vom Unterricht stützt sich auf Artikel 4 DVAD und kann nur bewilligt werden, wenn die nachstehenden Bedingungen erfüllt sind. Freistellungen vom Unterricht aus anderen Gründen werden von der Schulleitung nicht bewilligt. Es ist in jedem Fall ein schriftliches, begründetes Gesuch notwendig.

Artikel 4 DVAD
1 Dispensationen sind insbesondere möglich
a im Rahmen der benötigten Zeit für Schnupperlehren, sofern diese nicht in der unterrichtsfreien Zeit gemacht werden können,
b bis einen halben Tag pro Woche für den Besuch von Kursen in heimatlicher Sprache und Kultur,
c im Rahmen der benötigten Zeit für die Förderung ausserordentlicher intellektueller, sportlicher oder musischer Begabungen,
d auf Antrag der Erziehungsberatung, des kinder- und jugendpsychiatrischen Dienstes oder des schulärztlichen Dienstes für das Fernbleiben von einzelnen Fächern aus besonderen Gründen, insbesondere wegen gesundheitlicher Einschränkungen, Lernbehinderungen oder komplexer Lernstörungen,
e für das Fernbleiben aufgrund religiöser Gebote,
f bis höchstens zwei Wochen pro Schuljahr für Familienferien, wenn aus beruflichen Gründen nicht mindestens vier Wochen der Ferien der Eltern mit den Schulferien zusammenfallen oder wenn aus beruflichen oder familiären Gründen der Besuch von Familienangehörigen im Ausland nicht während der Schulferien möglich ist,
g bis höchstens drei Wochen pro Schuljahr für die Alpzeit.

Gesuche sind 30 Tage im Voraus in Briefform und in der Amtssprache der Gemeinde (Deutsch) einzureichen. Gesuche per E-Mail sind nicht rechtsgültig. Gesuche müssen enthalten: Adresse, Datum, Antrag, die Angabe von Tatsachen und Bestätigungen/Nachweise, eine Begründung und eine Unterschrift. Gesuche von getrennten Eltern mit geteiltem Sorgerecht müssen zwingend von beiden Elternteilen unterschrieben sein.

Urlaubsgesuche, welche nicht in der DVAD geregelt sind, lehnt die Schulleitung in der Regel ab. Das Fernbleiben vom Unterricht ohne Bewilligung bringen wir zur Anzeige.

Adressdaten
Wenn sich Ihre Adressdaten, Telefonnummern und E-Mail ändern, bitten wir Sie uns die neuen Angaben umgehend mitzuteilen (bildung@pieterlen.ch). Nur so können wir eine lückenlose Kommunikation gewährleisten.


Information und Termine
Die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer versorgen Sie regelmässig mit Informationen aus der Klasse.
Auf der Webseite der Schule www.schule-pieterlen.ch informieren wir Sie ebenfalls über Aktualitäten der Schule. Mit einem Abonnement durch den Feed auf der Webseite bekommen Sie die Elternbriefe direkt aufs Mobiltelefon geliefert.

Unterrichtsfreie Halbtage
Die Bildungskommission hat folgende Tage als unterrichtsfrei bewilligt:
Montag 20.11.2023 ganzer Tag Weiterbildung *
Freitag 10.05.2024 ganzer Tag Freitag nach Auffahrt
Freitag 31.05.2024 ganzer Tag Planungstag *
Montag 03.06.2024 ganzer Tag Weiterbildung *

Zudem ist eine weitere Retraite analog dem Schuljahr 22/23 geplant:
Donnerstag, Freitag 01./02.02.2024 ganze Tage Retraite – Schule neu denken *

*Das Anmeldeformular für die Sondertagesschule wird rechtzeitig unter www.schule-pieterlen.ch/tagesschule aufgeschaltet.

Wir wünschen unseren Schülerinnen und Schülern viele spannende Lernerfahrungen mit und an unserer Schule und freuen uns auf ein grossartiges Schuljahr.